KI-Verordnung · Artikel 50

Was du wirklich kennzeichnen musst, und was nicht.

Artikel 50 klingt nach einer Pflicht, jeden KI-Satz zu markieren. Ist es nicht. Das Gesetz trifft vier klar umrissene Fälle, seit 2. August 2026 gelten sie vollständig, ohne Übergangsfrist. Wer die vier kennt, muss nicht jedes Bild vorsichtshalber beschriften. Praktische Einordnung, keine Rechtsberatung.

4 Pflichtenmehr steht im Gesetz nicht
15 Mio. € oder 3 %maximaler Bußgeldrahmen
KMU zahlen den niedrigeren Werteigener Deckel für kleine Unternehmen
Risikoklasse egalgilt auch für harmlose Tools
Der Kern

Die vier Pflichten, keine mehr.

Zwei treffen dich, wenn du ein System baust oder unter eigenem Namen ausrollst (Anbieter). Zwei treffen dich, wenn du KI beruflich einsetzt (Betreiber). Für die meisten Selbstständigen und kleinen Teams zählen vor allem die ersten und die letzte.

AnbieterDer Bot muss sagen, dass er ein Bot istJedes System, das direkt mit Menschen spricht oder schreibt, muss erkennen lassen, dass eine Maschine antwortet, spätestens beim ersten Kontakt.Setzt du einen fremden Chatbot unter deinem Namen ein, wirst du selbst zur Anbieterin. Der Hinweis gehört in die erste Nachricht, nicht in den Footer.
AnbieterGenerative Systeme technisch markierenWer ein KI-Modell anbietet, muss dessen Ausgaben maschinenlesbar als künstlich kennzeichnen, etwa per Wasserzeichen.Trifft die Modellhäuser, nicht dich als Nutzerin fertiger Werkzeuge. Relevant wirst du erst mit einem eigenen White-Label-Produkt.
BetreiberEmotionserkennung und Biometrie offenlegenWer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Einordnung einsetzt, muss die betroffenen Personen informieren.Für die meisten Projekte irrelevant. Relevant bei Video-Screening, Emotionsanalyse im Callcenter oder Kamerasystemen im Handel.
BetreiberDeepfakes und Texte offenlegenBild, Ton und Video, das echt wirkt, muss als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Bei Text nur, wenn er die Öffentlichkeit zu einem Thema von öffentlichem Interesse informiert.Der Punkt, an dem es für Agenturen und Selbstständige wirklich zählt. Details weiter unten.

Form der Kennzeichnung: klar, erkennbar, unterscheidbar und barrierefrei, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Ein Satz im Impressum reicht nicht. Für Bild und Video gibt es ein offizielles Icon-Set der EU-Kommission, freiwillig nutzbar, das spart die Diskussion über das Design.

Die Ausnahme bei Pflicht eins

Wann ist es ohnehin offensichtlich?

Die erste Pflicht entfällt, wenn die KI-Nutzung für eine angemessen informierte, aufmerksame Person schon aus dem Zusammenhang erkennbar ist. Das ist ein objektiver Maßstab, nicht deine eigene Einschätzung, und die Beweislast liegt bei dir.

Trägt die Ausnahme

  • Ein bekanntes KI-Produkt wird direkt geöffnet. ChatGPT, Claude, Gemini. Die Marke ist die KI, niemand erwartet dort einen Menschen.
  • Eine benannte KI-Funktion wird aktiv geklickt. Ein Button „mit KI zusammenfassen" in einer Software. Die Nutzerin löst es selbst aus.
  • Eingebaute Assistenzfunktionen bekannter Programme. Copilot in Word, Textvorschläge im CRM, als KI-Feature vermarktet.
  • Das Produkt heißt nach seiner Funktion. Ein Widget mit der Überschrift „KI-Assistent" hat die Pflicht damit bereits erfüllt.

Trägt sie nicht

  • Der Bot hat einen menschlichen Namen und ein Gesicht. „Hi, ich bin Lisa" mit Portraitfoto zerstört die Offensichtlichkeit selbst.
  • Telefon, egal in welche Richtung. Am Telefon erwartet jede und jeder einen Menschen, ausgehende Anrufe noch mehr als eingehende.
  • Klassisch menschliche Kanäle. WhatsApp, SMS, E-Mail, LinkedIn-Nachrichten. Der Kanal selbst signalisiert Mensch.
  • Zielgruppen ohne KI-Vorerfahrung. Ältere Kundschaft, Patientinnen, Handwerksbetriebe. Was im Tech-Umfeld offensichtlich ist, ist es dort nicht.
Pflicht vier, im Detail

Wann greift Deepfake wirklich?

Der Begriff klingt nach Politik und Betrug. In der Praxis entscheidet eine einzige Frage: könnte man das für eine echte Aufnahme halten, und hat es so stattgefunden? Nicht die KI löst die Pflicht aus, sondern die Behauptung.

Kennzeichnen, ohne Diskussion

Realistische Abbildung von Personen, Orten oder Ereignissen, die so nicht stattgefunden haben.

Fotorealistisches Testimonial mit erfundener PersonKundenstimmen, die es nie gab. Neben der Kennzeichnungspflicht auch glatte Irreführung. Finger weg, nicht nur kennzeichnen.
Das Produktfoto des konkret verkauften ObjektsDie generierte Immobilie, das generierte Hotelzimmer. Erfasst sind ausdrücklich auch Orte und Gegenstände, nicht nur Personen.
Ein Team- oder Standortfoto, das es nicht gibtEin echt wirkendes Bild eines realen Ortes, der so nie existiert hat. Wirkt wie Dokumentation, ist aber Fiktion.
Ein Video-Klon, der Sätze spricht, die nie fielenKlassischer Deepfake. Zusätzlich braucht es die schriftliche Einwilligung der Person, unabhängig von der KI-Verordnung.

Keine Kennzeichnung nötig

Kein Realitätsanspruch, oder ein Mensch prüft und verantwortet den Inhalt, oder die KI hat nur assistiert.

Website-Texte, Angebote, Social PostsKein Thema von öffentlichem Interesse, und selbst dann greift die Ausnahme, sobald jemand prüft und verantwortet.
Illustrationen, Icons, erkennbare GrafikstileErkennbar gestaltete Bildsprache erweckt keinen Anschein einer echten Aufnahme.
Assistenz-Bearbeitung an echtem MaterialFreistellen, Farbkorrektur, Hochskalieren, Schnitt. Die Aussage des Materials bleibt unverändert.
Rein private NutzungOhne beruflichen Kontext bist du gar nicht Betreiberin im Sinne der Verordnung.

Grauzone: im Zweifel kennzeichnen

Weder gefestigte Rechtsprechung noch behördliche Praxis. Ein kleines Label kostet nichts, eine Abmahnung schon.

Fotorealistisches Symbolbild ohne konkreten BezugDas generische Büro, die generische Baustelle. Kein realer Ort, aber fotorealistisch. Praxisregel: bei Fotorealismus kennzeichnen.
Der KI-Kopf als Ersatz fürs FotoshootingEin Studioportrait, das kein Fotograf je aufgenommen hat. Vertretbar, solange du realistisch aussiehst. Sobald Alter oder Statur sichtbar geschönt sind, kippt es ins Werberecht.

Drei Dinge gelten unabhängig davon: Bild und Stimme realer Personen brauchen immer eine Einwilligung, auch ohne KI-Verordnung. Nicht einvernehmliche intime Deepfakes sind ab 2. Dezember 2026 EU-weit vollständig verboten, nicht nur kennzeichnungspflichtig. Und Plattformen wie LinkedIn oder YouTube verlangen bei synthetischen Inhalten oft eine eigene Angabe, unabhängig von der Rechtsfrage.

Praxisfall

Zwei eigene Bilder, Element für Element geprüft.

Genau so gehe ich bei meinen eigenen Bildern vor, und genau deshalb tragen beide auf dieser Website ihr sichtbares Label.

Ulrike Liselotte Monnerie mit ihrem KI-Mitarbeiter NovaBild: KI-generiert

Warum das Label Pflicht ist: Zu sehen ist eine reale, identifizierbare Person, ich selbst, neben einer Figur, die es so nicht gibt. Der Betrachter könnte glauben, das sei eine echte Aufnahme eines echten Gegenübers. Genau das ist der Kernfall der Pflicht, unabhängig davon, dass es mein eigenes Gesicht ist. Die eigene Einwilligung löst das Persönlichkeitsrecht, nicht die Kennzeichnungspflicht.

KI-generiertes Symbolbild einer TeamsitzungBild: KI-generiert

Warum das Label auch hier Pflicht ist: Kein realer Ort, keine realen Personen, aber fotorealistisch und ohne erkennbaren Stilbruch. Genau die Grauzone von oben. Praxisregel angewendet: bei Fotorealismus kennzeichnen, auch wenn die Szene rein symbolisch gemeint ist.

Der einfachste Weg, das Thema für ein Bild ganz loszuwerden, bleibt ein echtes Foto plus normaler Bearbeitung. Komplett pflichtfrei.

Fristen

Die drei Termine, die wirklich zählen.

2. August 2026Artikel 50 gilt vollständig: Chatbot-Hinweis, Deepfake-Offenlegung, Biometrie-Information. Keine Übergangsfrist.
2. Dezember 2026Nachfrist nur für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter generativer Systeme, und auch nur für Systeme, die vorher schon am Markt waren.
Ab 2027Die strengeren Pflichten für Hochrisiko-Systeme folgen erst danach. Für eine normale EPU-Website oder Automatisierung in aller Regel nicht relevant.
Realistisch betrachtet

Was im Ernstfall wirklich passiert.

Die Zahl, die überall zitiert wird, ist der theoretische Höchstrahmen. Das tatsächliche Risiko eines kleinen Unternehmens liegt woanders.

Bußgeld der BehördeBis 15 Mio. € oder 3 % Umsatz, für KMU der niedrigere Wert. In Österreich zuständig ist die KI-Servicestelle der RTR. Verfahren beginnen praktisch nur nach Beschwerde, nicht durch anlasslose Kontrolle.
Abmahnung durch MitbewerberDer realistischere Fall. Ein nicht gekennzeichnetes, echt wirkendes KI-Bild ist auch ohne die KI-Verordnung als Irreführung angreifbar, mit Abmahnkosten und Unterlassungserklärung. Das geht in Wochen, nicht in Jahren.
Plattform-SanktionLinkedIn, Meta und YouTube haben eigene, oft strengere Regeln für synthetische Inhalte. Sanktioniert wird mit Reichweitenverlust, nicht mit Geld, und das trifft schneller als jede Behörde.

Und der Kunde selbst: Wer veröffentlicht, haftet als Betreiber. Postet ihr das Material für ihn, haftet ihr. In jedem Vertrag gehört geregelt, wer kennzeichnet und wer im Streitfall freistellt.

Der Schnelltest

Drei Fragen für jedes neue Motiv.

In dieser Reihenfolge. Sobald eine Frage mit Nein beantwortet ist, bist du fertig, kein Label nötig.

Zeigt es eine reale Person, einen realen Ort oder ein reales Ereignis?Erfundene Figuren, Fantasieszenen und abstrakte Motive zählen nicht.
Könnte man es für eine echte Aufnahme halten?Fotorealistisch und plausibel heißt Ja. Illustration, Comic, offensichtliches Rendering heißt Nein.
Hat die Situation so stattgefunden?Der Kern muss stimmen, nicht jedes Detail. Ja heißt vertretbar ohne Label, Nein heißt: Label setzen oder Motiv ändern.

Zusätzlich immer prüfen: Ist eine reale Person zu sehen, brauchst du deren Einwilligung. Ist ein fremdes Logo im Bild, ist das Markenrecht, nicht die KI-Verordnung. Bist du selbst abgebildet, muss das Bild deinem echten Aussehen entsprechen, sonst wird aus Compliance ein Werberechtsthema.

Dein Minimum

Sechs Punkte, mehr verlangt das Gesetz nicht.

  • Jeder Chatbot und Voice-Agent, den du oder ich einsetzen, weist sich in der ersten Nachricht als KI aus.
  • Fotorealistische KI-Bilder und -Videos bekommen ein sichtbares Label direkt im Bild, nicht nur in der Bildunterschrift.
  • Für jeden Stimmklon und jeden Videoavatar liegt eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person vor.
  • Bei Texten ist eine reale Person als verantwortlich benannt, die den Inhalt tatsächlich prüft. Damit ist diese Pflicht erledigt.
  • Der Vertrag regelt, wer kennzeichnet und wer freistellt, wenn Kundschaft und Dienstleisterin beide veröffentlichen.
  • Grenzfälle werden dokumentiert, mit einer kurzen Notiz zur Entscheidung. Das ist im Streitfall der beste Beleg.
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Kennzeichne, was etwas Unwahres als echt zeigt. Alles andere kannst du lassen.

Bots sagen, dass sie Bots sind. Bilder, Videos und Stimmen bekommen ein Label, wenn sie eine Situation behaupten, die es nicht gab. Für Texte reicht eine Person, die prüft und ihren Namen darunter setzt. Wer das sauber macht, ist beim gesetzlichen Minimum und braucht keine Panikprozesse.

Diese Seite ist eine pragmatische Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines Einzelfalls. Zu Artikel 50 gibt es bislang keine Gerichtsurteile und keine gefestigte Behördenpraxis; die Bewertung kann sich mit den ersten Entscheidungen ändern. Bei allem, was über Standardfälle hinausgeht, vor allem bei Deepfakes realer Personen und Stimmklonen, gehört eine spezialisierte Kanzlei hinzugezogen. Quellen unter anderem: Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50.

Und jetzt?

Kennzeichnen ist das Minimum. Kompetenz ist die Pflicht daneben.

Artikel 4 derselben KI-Verordnung verlangt zusätzlich dokumentierte KI-Kompetenz deines Teams, unabhängig von der Unternehmensgröße. Das lösen wir gemeinsam an einem halben Tag, praxisnah an euren echten Werkzeugen.