Artikel 50 klingt nach einer Pflicht, jeden KI-Satz zu markieren. Ist es nicht. Das Gesetz trifft vier klar umrissene Fälle, seit 2. August 2026 gelten sie vollständig, ohne Übergangsfrist. Wer die vier kennt, muss nicht jedes Bild vorsichtshalber beschriften. Praktische Einordnung, keine Rechtsberatung.
Zwei treffen dich, wenn du ein System baust oder unter eigenem Namen ausrollst (Anbieter). Zwei treffen dich, wenn du KI beruflich einsetzt (Betreiber). Für die meisten Selbstständigen und kleinen Teams zählen vor allem die ersten und die letzte.
Form der Kennzeichnung: klar, erkennbar, unterscheidbar und barrierefrei, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Ein Satz im Impressum reicht nicht. Für Bild und Video gibt es ein offizielles Icon-Set der EU-Kommission, freiwillig nutzbar, das spart die Diskussion über das Design.
Die erste Pflicht entfällt, wenn die KI-Nutzung für eine angemessen informierte, aufmerksame Person schon aus dem Zusammenhang erkennbar ist. Das ist ein objektiver Maßstab, nicht deine eigene Einschätzung, und die Beweislast liegt bei dir.
Der Begriff klingt nach Politik und Betrug. In der Praxis entscheidet eine einzige Frage: könnte man das für eine echte Aufnahme halten, und hat es so stattgefunden? Nicht die KI löst die Pflicht aus, sondern die Behauptung.
Realistische Abbildung von Personen, Orten oder Ereignissen, die so nicht stattgefunden haben.
Kein Realitätsanspruch, oder ein Mensch prüft und verantwortet den Inhalt, oder die KI hat nur assistiert.
Weder gefestigte Rechtsprechung noch behördliche Praxis. Ein kleines Label kostet nichts, eine Abmahnung schon.
Drei Dinge gelten unabhängig davon: Bild und Stimme realer Personen brauchen immer eine Einwilligung, auch ohne KI-Verordnung. Nicht einvernehmliche intime Deepfakes sind ab 2. Dezember 2026 EU-weit vollständig verboten, nicht nur kennzeichnungspflichtig. Und Plattformen wie LinkedIn oder YouTube verlangen bei synthetischen Inhalten oft eine eigene Angabe, unabhängig von der Rechtsfrage.
Genau so gehe ich bei meinen eigenen Bildern vor, und genau deshalb tragen beide auf dieser Website ihr sichtbares Label.
Bild: KI-generiertWarum das Label Pflicht ist: Zu sehen ist eine reale, identifizierbare Person, ich selbst, neben einer Figur, die es so nicht gibt. Der Betrachter könnte glauben, das sei eine echte Aufnahme eines echten Gegenübers. Genau das ist der Kernfall der Pflicht, unabhängig davon, dass es mein eigenes Gesicht ist. Die eigene Einwilligung löst das Persönlichkeitsrecht, nicht die Kennzeichnungspflicht.
Bild: KI-generiertWarum das Label auch hier Pflicht ist: Kein realer Ort, keine realen Personen, aber fotorealistisch und ohne erkennbaren Stilbruch. Genau die Grauzone von oben. Praxisregel angewendet: bei Fotorealismus kennzeichnen, auch wenn die Szene rein symbolisch gemeint ist.
Der einfachste Weg, das Thema für ein Bild ganz loszuwerden, bleibt ein echtes Foto plus normaler Bearbeitung. Komplett pflichtfrei.
Die Zahl, die überall zitiert wird, ist der theoretische Höchstrahmen. Das tatsächliche Risiko eines kleinen Unternehmens liegt woanders.
Und der Kunde selbst: Wer veröffentlicht, haftet als Betreiber. Postet ihr das Material für ihn, haftet ihr. In jedem Vertrag gehört geregelt, wer kennzeichnet und wer im Streitfall freistellt.
In dieser Reihenfolge. Sobald eine Frage mit Nein beantwortet ist, bist du fertig, kein Label nötig.
Zusätzlich immer prüfen: Ist eine reale Person zu sehen, brauchst du deren Einwilligung. Ist ein fremdes Logo im Bild, ist das Markenrecht, nicht die KI-Verordnung. Bist du selbst abgebildet, muss das Bild deinem echten Aussehen entsprechen, sonst wird aus Compliance ein Werberechtsthema.
Diese Seite ist eine pragmatische Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung, und ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines Einzelfalls. Zu Artikel 50 gibt es bislang keine Gerichtsurteile und keine gefestigte Behördenpraxis; die Bewertung kann sich mit den ersten Entscheidungen ändern. Bei allem, was über Standardfälle hinausgeht, vor allem bei Deepfakes realer Personen und Stimmklonen, gehört eine spezialisierte Kanzlei hinzugezogen. Quellen unter anderem: Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50.
Artikel 4 derselben KI-Verordnung verlangt zusätzlich dokumentierte KI-Kompetenz deines Teams, unabhängig von der Unternehmensgröße. Das lösen wir gemeinsam an einem halben Tag, praxisnah an euren echten Werkzeugen.